Mitgliedschaft

Vorzüge

  • Zertifizierung zum vergünstigten Mitgliederpreis
  • Beanspruchung der Vereinseinrichtungen
  • Vereinsnetzwerk

Voraussetzung

Mitglied kann jede Person werden, die sich zu Zweck, Zielen und Werten des Vereins bekennt und durch ihre Mitgliedschaft fördert: Selbstständige Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder Führungskräfte von Unternehmen, Verbänden und Institutionen, Wissenschaftler und beratende Berufe.

Formen der Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied

Premiummitglieder sind vom Verein zertifizierte Mitglieder, die den besonderen Anforderungen des Vereins in der Umsetzung einer wertebasierten Leistungskultur in ihrem beruflichen Umfeld entsprechen. Die Zertifizierung steht jedem Mitglied offen und setzt das Durchlaufen des Zertifizierungsprozess voraus. 

Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den Vereinszielen bekennt, sie durch Beiträge und Spenden fördert und als selbstständiger Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstandsmitglied oder Führungsverantwortlicher von Unternehmen, Verbänden und Institutionen oder als Wissenschaftler tätig ist und die Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen will.

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach der jeweils geltenden Beitragsordnung, die auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen wird. Eine Staffelung der Beitragshöhe nach sachlichen Kriterien, insbesondere gemessen am Umsatz des jeweiligen Unternehmens, ist zulässig. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Fördermitglieder sind für den Fall von der Beitragspflicht befreit, dass die Höhe ihrer Spenden mindestens das Niveau des anzusetzenden Mitgliedbeitrags erreicht.

Mitgliedsbeiträge werden im Voraus bezahlt und können nach Kündigung nicht zurückgefordert werden.

Für Investitionen oder einmalige Maßnahmen können auf Vorschlag des Vorstands durch Beschluss der Mitgliederversammlung Umlagen beschlossen werden. Diese sind auf das dreifache eines Jahresmitgliedsbeitrags zu begrenzen

Beitragsordnung für Mitglieder Leistungskultur e.V.

Einzelpersonen

Monat/Jahr: 50,–/600,– EUR

Aufnahmegebühr: 100,– EUR

 

Unternehmen

Umsatz bis zu 1 Mio. Euro im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr

Monat/Jahr: 100,–/1.200,– EUR

Aufnahmegebühr: 100,– EUR

Umsatz bis zu 5 Mio. Euro im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr

Monat/Jahr: 150,–/1.800,– EUR

Aufnahmegebühr: 100,– EUR

Umsatz über 5 Mio. Euro im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr

Monat/Jahr: 300,–/3.600,– EUR

Aufnahmegebühr: 100,– EUR

 

zzgl. gesetzlicher MwSt., zzt. 19 %.

 

     

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